AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Monika Ahlf.

 

Terminverlegung:

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

 

Haftung:

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.

Kursteilnahme gesetzlich versicherte Frauen:

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Mit der Anmeldung wird diese Regelung akzeptiert.

Kursteilnahme privat versicherte Frauen:

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unanbhängig von der Erstattungssumme durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen auch eine Mahngebühr fällig.

Mit der Anmeldung wird diese Regelung akzeptiert.