Art und Zweck der verarbeiteten Daten:
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (unbeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistungen der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Grundsätzlich besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der eigenen Daten.
Weitergabe der Daten:
Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Grundsätzlich unterliegt die Hebamme der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten werden von der Hebamme allerdings mit dem Personal, welches die Patientin betreut ausgetauscht, wenn die Patientin damit einverstanden ist oder eine Notsituation dieses rechtfertigt, insbesondere dann, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringend ist.
- Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
- Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin durch die Hebamme unmittelbar.
- Sofern Blutproben entnommen wurden, wird im Namen der Patientin ein med. Labor bzw. ein Laborarzt beauftragt, diese zu untersuchen.
Dauer der Speicherung:
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation der Hebammenbetreuung von zehn Jahren.
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde:
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben: Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 - 1204500, Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de, Website: http://lfd.niedersachsen.de
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Monika Ahlf.
Terminverlegung:
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.
Kursteilnahme gesetzlich versicherte Frauen:
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Mit der Anmeldung wird diese Regelung akzeptiert.
Kursteilnahme privat versicherte Frauen:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unanbhängig von der Erstattungssumme durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen auch eine Mahngebühr fällig.
Mit der Anmeldung wird diese Regelung akzeptiert.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.