Datenschutz
1. Im Rahmen der Betreuung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der Kinder von der Hebamme
erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert.
Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere
die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde dazu. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der niedersächsischen Berufsordnung in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung
der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten
entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
2. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder hierfür eine gesetzliche
Grundlage / Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und
abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche
Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre
aufbewahrt werden.
4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf Auskunft (Art. 15
DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der
Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall
besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der
Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den
Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die Versicherte hat zudem
gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben:
Prinzenstr. 5, 30159 Hannover Telefon: 0511-1204500 Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de http://lfd.niedersachsen.de